Bauherreninformation

Um für Ihr Bauvorhaben möglichst schnell und reibungslos eine Entscheidung zu erhalten, sollten Sie sich bereits im Vorfeld der Bau­antragstellung nach allen erforderlichen Formalitäten erkundigen und die Chancen für die Genehmigung Ihres Vorhabens einschätzen lassen. Hierbei unterstützt das Bauamt Sie gerne.

Im Archiv lagern die Bauakten zu den abgeschlossenen Verfahren. Um eine Bauakte einzusehen, müssen Sie zunächst ein begründetes Interesse geltend machen. Dritte benötigen eine Vollmacht des Eigentümers. Akteneinsicht kann erst nach telefonischer Absprache erfolgen, da die Akte meist aus dem Archiv beschafft werden muss. Sobald die Akte vorliegt benachrichtigen wir Sie. Gegen Kostenerstattung können Sie sich Kopien anfertigen lassen.

Für alle Bauvorhaben, die nicht verfahrensfrei oder genehmigungsfrei gestellt sind, muss ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden. Bauanträge ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Stadt Senden, Hauptstraße 34, 89250 Senden, Zimmer 1.15 in dreifacher Ausfertigung mit Original-Unterschriften einzureichen!

Bitte senden Sie zusätzlich die Bauzeichnungen zum Bauantrag als PDF-Datei an die Bauverwaltung an folgende E-Mail-Adresse: Spolwind.Ina(@)stadt-senden.de 

Hier erfahren Sie alles über Bauantrag und Baugenehmigung:
www.stmb.bayern.de/buw/bauherreninfo/bauantragundgenehmigung/index.php

Formulare finden Sie unter:

www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauantragsformulare/index.php

Einen Amtlichen Lageplan erhalten Sie beim Vermessungsamt Günzburg:

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg (adbv-guenzburg.de)

 

Über einen Vorbescheid können Sie vorab wichtige Fragen Ihres Bauvorhabens verbindlich klären lassen. Wichtig ist, dass Sie eine konkrete Einzelfrage stellen, die mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden kann. Nur so ist die Bindungswirkung des Vorbescheids für ein späteres Baugenehmigungsverfahren gewährleistet. Der Vorbescheid gilt drei Jahre.

Für den Vorbescheid ist ein Antrag auf Baugenehmigung einzureichen.

Rechtlich gesehen liegt eine Nutzungsänderung im Sinne des Bauordnungsrechts (gemäß Art. 55 Bayerische Bauordnung, BayBO) grundsätzlich dann vor, wenn für die neue Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen in Betracht kommen und sich damit die Genehmigungsfrage neu stellt. Für die Nutzungsänderung ist ein Antrag auf Baugenehmigung einzureichen. In der Regel sind Stellplatzberechnung und Stellplatznachweis erforderlich.

Wenn bei Ihrem Bauvorhaben von den Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von bauordnungsrechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll, ist zusammen mit dem Bauantrag bei der zuständigen Gemeinde ein Abweichungsantrag zu stellen. Eine Abweichung bzw. Befreiung kann jedoch nur in begründeten Einzelfällen erteilt werden, wenn dies mit öffentlichen Belangen (aus Gründen des Allgemeinwohls erforderlich, städtebaulich vertretbar, B-Plan führt zu nicht beabsichtigten Härte) vereinbar ist.

Bedarf Ihr Vorhaben keiner Baugenehmigung, werden jedoch bauordnungsrechtliche Vorschriften oder Festsetzungen eines Bebauungsplans nicht eingehalten werden, ist bei der Gemeinde ein isolierter Antrag auf Abweichung beziehungsweise Befreiung zu stellen.

Formular Isolierte Abweichung/Befreiung

Wer Baudenkmäler oder Teile davon beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort bringen will, benötigt eine Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde (Landratsamt Neu-Ulm). Das gilt auch für Gebäude in Ensembles oder in der Nähe von Baudenkmälern.

Bei Baudenkmälern umfasst der Denkmalschutz nicht nur die Fassaden und das Dach, sondern auch das Gebäudeinnere und gegebenenfalls Nebengebäude und Nebenanlagen wie Einfriedungen oder Gärten. Ob Ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht oder im Bereich eines Ensembles liegt, können Sie beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nachsehen. Sie benötigen auch eine Erlaubnis, wenn Sie auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder im Bereich von Bodendenkmälern Erdarbeiten vornehmen wollen (Art. 7 BayDSchG). Antragsformular finden Sie hier:

Formular denkmalschutzrechtliche Erlaubnis

Die Vergabe erfolgt nach einem einheitlichen System, so dass Hausnummern nicht selbstständig vergeben, abgeändert oder untervergeben werden dürfen. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Mit der Genehmigung des Bauvorhabens wird die Hausnummer in der Regel von uns automatisch vergeben.

Ihre Ansprechpartner:
Frau Goll-Kosupovic
Telefon: 07307/945-1101
goll.sandra(@)stadt-senden.de

Frau Spolwind
Telefon 07307/945-1120

spolwind.ina(@)stadt-senden.de 

Der Entwässerungsantrag ist zusammen mit dem Bauantrag bei der Stadt Senden, Hauptstraße 34, 89250 Senden, Zimmer 1.15 in dreifacher Ausfertigung mit Original-Unterschriften für eine ganzheitliche Prüfung des Bauvorhabens einzureichen!

Download Entwässerungsantrag

Ihre Ansprechpartner

Frau Gallo
Telefon: 07307 / 945-1111
gallo.ulrike(@)stadt-senden.de
Frau Spolwind
Telefon: 07307 / 945-1120
spolwind.ina(@)stadt-senden.de