Wertstoffhof & Sammelstellen


Öffentliche Ausschreibung: Betreibung Wertstoffhof mit Grüngutbehandlung 2027 f

Der städtische Entsorgungsbetrieb Senden schreibt den Betrieb des Wertstoffhofs mit Grüngutbehandlung für das Jahr 2027 öffentlich aus. Der Vertrag läuft zunächst vom 1. Januar bis 31. Dezember 2027. Sofern keine Vertragsseite bis Ende Juli 2027 einer Fortsetzung widerspricht, verlängert sich die Laufzeit um weitere zwölf Monate bis längstens 31. Dezember 2028.

Die Ausschreibungsunterlagen sind ab 4. September 2026 erhältlich. Die Angebotsfrist endet am 21. September 2026 um 10.30 Uhr.

Nähere Infos hier: Bekanntmachung Ausschreibung Wertstoffhof 2027

Öffnungszeiten Wertstoffhof

 

 

Sommeröffnungszeiten

von Mai bis September:

 

Winteröffnungszeiten

von Oktober bis April:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Montag 17.00 Uhr – 19.00 Uhr

 

Montag 17.00 Uhr – 19.00 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

Dienstag geschlossen

 

Dienstag geschlossen

 

 

 

 

 

 

 

Mittwoch 17.00 Uhr – 20.00 Uhr

 

Mittwoch 17.00 Uhr – 20.00 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

Donnerstag geschlossen

 

Donnerstag geschlossen

 

 

 

 

 

 

 

Freitag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr

 

Freitag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

Samstag 10.00 Uhr – 18.00 Uhr

 

Samstag 10.00 Uhr – 15.00 Uhr

 

 

  • Bauschutt wird auf dem Wertstoffhof Senden angenommen. Die Höchstmenge ist begrenzt auf maximal 60 l pro Anlieferung/Tag
  • Holzanlieferungsmenge maximal 1,0 m³
  • Die Annahme von Altöl einschließlich ölhaltigen Abfällen ist nicht möglich. Der Abfallwirtschaftsbetrieb in Weißenhorn nimmt Altöl gegen Bezahlung an: Problemmüll | AWB (awb-neu-ulm.de)

Zur Verbesserung des Betriebsablaufes bitten wir um Vorsortierung!

Zugangsberechtigung:

Der Wertstoffhof steht den Sendener Bürgern zur Verfügung. Die Zugangsberechtigung hierfür ist per Personalausweis nachzuweisen. Gewerbetreibende und Nichtansässige haben nur in Ausnahmefällen (Eigentum im Stadtgebiet Senden) Zugangsberechtigung. In diesem Fall ist der vollständig ausgefüllte Anlieferungsschein vorzulegen, gegebenenfalls ergänzt um den Nachweisgrund (wie z.B. Grundsteuerbescheid, Sterbeurkunde, etc.). Unberechtigte werden abgewiesen.

Hier den Anlieferungsschein ausdrucken

  • Stoffgleiche Nichtverpackungen (z.B. Wannen, Eimer oder Gartenmöbel) dürfen kostenlos abgegeben werden.

Lesen Sie, was dabei zu beachten ist