Schuldnerberatung des Landkreises

Die Schuldnerberatungsstelle des Landkreises Neu-Ulm berät und unterstützt verschuldete oder von Überschuldung bedrohte Familien und Alleinstehende. Die Art der Einkünfte spielt dabei keine Rolle. Nicht beraten werden in der Regel Personen mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit.

Die Beratung stellt in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe dar, eine aktive Mitarbeit ist erforderlich. Sollten sich die Ratsuchenden für eine längerfristige Beratung entschließen und/oder nicht in der Lage sein, die Ergebnisse der Beratungsgespräche umzusetzen, so kann die Schuldnerberatung unterstützend helfen.

Die Schuldnerberatung unterstützt mit

  • finanzieller und rechtlicher Beratung, z. B. durch Sichtung und Prüfung von Forderungen, Kontaktaufnahme zu und Verhandlungen mit Gläubigern
  • lebenspraktischer und hauswirtschaftlicher Beratung, z. B. Erstellung eines Haushaltsbudgets, Aufzeigen von Einsparungsmöglichkeiten etc.
  • Rückführung der Verschuldung, z. B. durch Erarbeitung eines Zahlungsplans

Weitere Informationen

Schuldnerberatung im Landkreis