Stadtrat

Der Stadtrat stellt die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger dar und ist das wichtigste Organ in der kommunalen Selbstverwaltung. Die Mitglieder werden auf sechs Jahre gewählt. In der Stadt Senden setzt sich der Stadtrat aus 30 Mitgliedern und der Ersten Bürgermeisterin zusammen.

Der Stadtrat entscheidet über die Verwaltung der Stadt, sofern Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft betroffen sind oder Angelegenheiten, die per Gesetz den Städten zur Besorgung im Auftrage des Staates zugewiesen sind. Der Stadtrat überwacht zudem den Bürgermeister und die Stadtverwaltung, insbesondere hinsichtlich der Ausführung der Beschlüsse.

Zur Erleichterung seiner Aufgaben kann der Stadtrat vorberatende Ausschüsse einsetzen. Die Stadtratsmitglieder setzen sich zu folgenden Ausschüssen zusammen:

  • Hauptausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Sozial-, Bildungs- und Kulturausschuss
  • Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
  • Werkausschuss
  • Ferienausschuss

Weitere Informationen

  • Im Ratsinformationssystem erhalten Sie ausführliche Auskünfte zur Arbeit des Stadtrates und der Gremiumsmitglieder.
  • Die Geschäftsordnung des Stadtrates kann hier heruntergeladen werden.