Ausschreibungen der Stadtverwaltung
Hier finden Sie die aktuellen Ausschreibungen der Sendener Stadtverwaltung mit Hinweisen zu Fristen, benötigten Unterlagen sowie Ansprechpartnern der zuständigen Dienststellen.
Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens für die Trägerschaft einer neuen Kindertagesstätte im Stadtgebiet Senden
Ein Investor beabsichtigt im Sendener Norden einen Neubau mit Einzelhandelsflächen sowie im 1. OG eine Kindertageseinrichtung zu realisieren. Der Betrieb der Kindertagesstätte soll an einen freien Träger vergeben werden, der in die weitere Umsetzung einbezogen wird.
Interessierte Träger werden gebeten, ihr Interesse an der Trägerschaft und dem Betrieb der geplanten Kindertagesstätte bei der Stadt Senden zu bekunden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein Vergabeverfahren nach VOL oder VOF handelt.
Stadt Senden
Informationen zum
Interessenbekundungsverfahrens zur Vergabe einer Trägerschaft für den Betrieb einer Kindertagesstätte in Senden
Die Stadt Senden beabsichtigt den Betrieb einer neuen Kindertagesstätte an einen freien Träger zu vergeben bzw. tritt ggf. als Vermittler zum Investor des Neubaus auf. Der künftige Träger könnte dann direkt Mieter des Objektes werden und erfolgt in Abhängigkeit der eingereichten Konzepte.
1. Merkmale der zu betreibenden Kindertagesstätte
1.1. In einem Neubau mit Einzelhandelsflächen soll im 1. OG eine barrierefreie Kindertageseinrichtung berücksichtigt werden. Mit Innen-und Außenflächen beträgt die Nutzfläche für die Kita über 2.950 m². Der Neubau könnte für 3 Krippengruppen mit je 12 Plätzen und 3 Kindergartengruppen mit je 25 Plätzen einschließlich erforderlicher Nebenräume sowie entsprechendem Außengelände konzipiert werden. (Eine Mach-barkeitsstudie liegt von Seiten des Investors vor und kann bei Interesse bei der Stadt Senden angefordert werden). Die Öffnungs- und Betreuungszeiten sind bedarfsorientiert festzulegen.
1.3. Die Miete, Bauunterhalt und die Unterhaltung der Außenanlagen erfolgt in Abstimmung mit dem vorgelegten Konzept des künftigen Trägers.
2. Merkmale des zukünftigen Trägers der Einrichtung
2.1. Der Träger besitzt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII.
2.2 Der freie Träger bedarf einer Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII.
3. Sonstige Angaben
3.1. ggf. Abschluss eines Betriebsvertrages mit der Stadt Senden.
3.2. Die Elternbeiträge wurden einheitlich durch die Stadt Senden festgelegt. Von Seiten des künftigen Trägers könnte konzeptionell davon abgewichen werden.
3.3. Die Platzvergabe erfolgt durch den Träger in Zusammenarbeit mit der Stadt Senden und vorrangig für die Bürger und Bürgerinnen aus dem Stadtgebiet.
3.4. Der Träger stellt das erforderliche Personal ein.
3.5. Der Träger legt möglichst eine Finanzplanung für den Betrieb der Kindertagesstätte vor. Hieraus sollte auch hervorgehen inwieweit die aktuellen Gebühren der Stadt Senden angewandt werden und mit welchem Betriebskostendefizit zu rechnen ist.
4. Inhalte der Interessenbekundung
- Ausgefüllter Fragebogen (gesonderte Anlage) ggf. Entwurf einer Finanzplanung für den laufenden Betrieb.
5. Fristen
Die Interessenbekundung/Fragebogen ist schriftlich, in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Trägerschaft Kindertagesstätte“, bis zum 30.06.2023 bei der Stadt Senden, Herrn Thurnhuber, Hauptstraße 34, 89250 Senden, einzureichen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um kein Vergabeverfahren nach VOL oder VOF handelt