Personalrat
Das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG) ist die Grundlage für die Wahl und die Arbeit des Personalrats. Er wird alle fünf Jahre von den Mitarbeitern der Stadt Senden gewählt und vertritt die Interessen aller Mitarbeiter (Beschäftigte und Beamte). Die Interessensvertretung der rund 315 Mitarbeiter der Stadt Senden übernehmen neun Personalratsmitglieder und wurden zuletzt am 23.06.2026 in ihr Ehrenamt gewählt.
Kontakt
Sollten Sie eine personalvertretungsrechtliche Frage bzw. Beratungsbedarf haben, stehen wir Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Gerne können Sie mit uns persönlich oder telefonisch Kontakt aufnehmen oder Sie schreiben uns eine E-Mail:
- Benjamin Brütting (Vertr. Beamte)
- Jan Egly (Vertr. Arbeitnehmer)
- Nicol Fischäß (Vertr. Arbeitnehmer)
- Martina Rupprecht (Vertr. Arbeitnehmer)
- Manuela Pritschkat-Ulrich (Vertr. Arbeitnehmer)
- Alexander Propp (Vertr. Arbeitnehmer)
- Michael Thurnhuber (Vertr. Arbeitnehmer)
- Stephan Wanner (Vertr. Arbeitnehmer)
- Henriette Werner (Vertr. Arbeitnehmer)
Schweigepflicht
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Personalratsmitglieder einer strengen Schweigepflicht unterliegen und es bei einer Verletzung derselben zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen kann.
Gemeinsam Stärke zeigen - Team Stadtverwaltung Senden
Der Personalrat ist an vielen Entscheidungen der Verwaltung beteiligt und übernimmt verschiedenste Aufgaben:
- Beratung bei personellen Einzelangelegenheiten
- Personalmaßnahmen (z.B. Einstellung, Verlängerung, Befristung des Arbeitsverhältnisses, Ein-, Höher-, und Rückgruppierung, Kündigung)
- Aufstellen von Vereinbarungen/ Leitlinien zur Gestaltung von Arbeitsbedingungen (z. B. Dienstvereinbarung mobiles Arbeiten)
- Fragen zur Umsetzung des Tarifvertrages
- Mitwirkung bei Stellenbesetzungsverfahren
Der Vorsitz im Personalrat wird seit 01.08.2026 von Herr Michael Thurnhuber (1. Vorsitzender), Herr Stephan Wanner (1. stellvertr. Vorsitzender) und Henriette Werner (2. stellvertr. Vorsitzende) wahrgenommen.
Information
Das Bayerische Personalvertretungsgesetz ist die Grundlage für die Wahl und die Arbeit des Personalrats. Er wird alle fünf Jahre von den Mitarbeitern der Stadt Senden gewählt und vertritt die Interessen aller Mitarbeiter (Beschäftigte und Beamte). Der Personalrat der Stadt Senden besteht aus sieben Personen und ist an vielen Entscheidungen der Behörde beteiligt.
Dazu zählen z. B.
- Einstellungen
- Arbeitszeitregelungen
- Beförderungen und Höhergruppierungen
- Kündigungen
Gestaltung von Arbeitsplätzen