Kommunalwahl 2026
Alle Informationen zu Bürgermeister-, Stadtrats- und Kreistagswahlen
Am Sonntag, den 8. März 2026, finden in der Stadt Senden sowie in ganz Bayern die Kommunalwahlen statt.
Gewählt werden:
- die Erste Bürgermeisterin bzw. der Erste Bürgermeister,
- die Mitglieder des Stadtrats,
- sowie die Mitglieder des Kreistags.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens zwei Monaten den Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen – in der Regel den Hauptwohnsitz – in Senden haben.
Die Stimmabgabe am Wahltag ist zwischen 8:00 und 18:00 Uhr möglich. Ihr persönlicher Abstimmungsraum wird Ihnen rechtzeitig mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt, die allen Wahlberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugesandt wird.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen. Die Briefwahl kann über den unten stehenden Link beantragt werden. Die Unterlagen werden Ihnen dann ab16. Februar 2026 per Post zugeschickt.
Bei Fragen zur Wahl oder zur Briefwahl steht Ihnen das Wahlamt unter der E-Mail-Adresse wahlen(@)stadt-senden.de, zusammen mit dem Bürgerbüro unter der E-Mail-Adresse ewo(@)stadt-senden.de der Stadt Senden gerne zur Verfügung.
Kommunalwahlen 2026
So funktioniert der Probestimmzettel zur Kommunalwahl
Zur Kommunalwahl am 08.03.2026 wird ein Probestimmzettel angeboten, der dem Aufbau des amtlichen Stimmzettels entspricht und zur Veranschaulichung der Stimmenvergabe dient. Auf dem Stimmzettel stehen alle Kandidatinnen und Kandidaten, die zur Wahl antreten. Insgesamt hast du 30 Stimmen, die du frei verteilen darfst.
Deine Möglichkeiten:
- Kumulieren: Du kannst einer Person bis zu drei Stimmen geben
- Panaschieren: Du kannst deine Stimmen auf verschiedene Personen und sogar auf unterschiedliche Listen verteilen.
Du entscheidest also selbst:
- wem du eine, zwei oder drei Stimmen gibst
- und welche Personen du insgesamt wählen möchtest
Wichtig zu wissen:
- Du darfst nicht mehr als 30 Stimmen vergeben.
- Einer Person dürfen maximal drei Stimmen gegeben werden.
- Wenn du weniger als 30 Stimmen vergibst, ist der Stimmzettel trotzdem gültig.
- Überschreitest du die 30 Stimmen oder gibst einer Person mehr als drei Stimmen, ist der Stimmzettel ungültig.
Übersicht deiner Stimmenvergabe:
Während du den Probestimmzettel ausfüllst, siehst du in der darunter liegenden Statistik-Übersicht jederzeit, wie viele Stimmen du bereits vergeben hast und wie viele noch übrig sind:
- Anzahl direkt vergebener Stimmen: zeigt, wie viele Stimmen du einzelnen Personen gegeben hast
- Anzahl über Liste vergebener Stimmen: zeigt, wie viele Stimmen du einer kompletten Liste zugewiesen hast
- Anzahl nicht vergebener Stimmen: zeigt, wie viele deiner 30 Stimmen noch frei sind
- Anzahl ungültiger Stimmen: zeigt, ob aktuell ungültige Stimmabgaben vorliegen
So behältst du immer den Überblick und kannst sofort erkennen, ob deine Stimmenvergabe gültig ist.
Der Probestimmzettel ist ideal, um:
- verschiedene Stimmenverteilungen auszuprobieren
- ein Gefühl dafür zu bekommen, wer zur Wahl steht
- und sicher zu werden, wie du deine Stimmen verteilen möchtest
Nutze die Gelegenheit, probiere dich aus und finde in Ruhe heraus, welche Personen kandidierenund wie viele Stimmen du vergeben darfst.So bist du am Wahltag sicher und entspannt.
Neben der Stimmabgabe im Wahllokal besteht auch die Möglichkeit, per Briefwahl an der Kommunalwahl teilzunehmen.
Den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können Sie ab Montag, 2. Februar 2026, ab 7 Uhr online beantragen.
Der Antrag ist möglich:
- über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder
- über den angegebenen Online-Link > Link zur Beantragung
Der Online-Antrag mit Postversand der Unterlagen ist bis Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:59 Uhr möglich.
Alternativ können die Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgerbüro Senden abgeholt werden. Dies ist bis Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr möglich.
Für den Online-Antrag benötigen Sie zur eindeutigen Identifizierung:
- Ihren Wahlbezirk
- sowie Ihre Nummer im Wählerverzeichnis
Beide Angaben finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Darüber hinaus kann die Briefwahl auch beantragt werden:
- über den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- durch einen formlosen schriftlichen Antrag
- oder persönlich (nicht telefonisch) im Bürgerbüro
Die persönliche Beantragung der Briefwahl ist ebenfalls bis spätestens Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr möglich.
In besonderen Fällen gelten folgende Fristen:
- bei Postwegverlust: Antrag bis Samstag, 7. März 2026, 12 Uhr
- bei plötzlicher Erkrankung: Antrag bis Sonntag, 8. März 2026, 15 Uhr
Nach erfolgreicher Beantragung erhalten Sie:
- einen Stimmzettel für jede Wahl (Stadtrat, Kreistag, Bürgermeister),
- einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel,
- einen hellroten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift des Wahlamts,
- sowie ein Merkblatt mit Hinweisen zur Briefwahl.
Bitte beachten Sie:
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 8. März 2026, bis 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein, damit Ihre Stimme berücksichtigt werden kann.
Barrierefreie Videos zur Wahl
Kommunalwahl-in-Bayern-in-leichter-Sprache
Kommunalwahl-in-Bayern-in-Gebärdensprache
Kommunalwahl-in-Bayern-mit-Audiodeskription
🗳️ Briefwahl bei der Kommunalwahl
Sie können wählen.
Das geht auf zwei Arten:
👉 im Wahllokal
👉 mit Briefwahl
✉️ Briefwahl beantragen
Sie können die Briefwahl beantragen:
📅 ab Montag, 2. Februar 2026
⏰ ab 7 Uhr
💻 Briefwahl online beantragen
Sie können den Antrag online stellen:
📱 mit dem QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung
🌐 oder mit dem Link auf der Internet-Seite der Stadt Senden
⏳ Der Online-Antrag mit Post-Versand ist möglich bis:
📅 Donnerstag, 26. Februar 2026
⏰ 23:59 Uhr
🏢 Briefwahl im Bürgerbüro
Sie können die Briefwahl auch im Bürgerbüro Senden beantragen.
Oder Sie holen die Unterlagen dort persönlich ab.
⏳ Das ist möglich bis:
📅 Freitag, 6. März 2026
⏰ 15 Uhr
🪪 Angaben für den Online-Antrag
Für den Online-Antrag brauchen Sie:
🔢 Ihren Wahlbezirk
🔢 Ihre Nummer im Wählerverzeichnis
📄 Beide Angaben stehen auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
📝 Weitere Möglichkeiten für den Antrag
Sie können die Briefwahl auch beantragen:
📄 mit dem Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
✍️ mit einem schriftlichen Antrag
🏢 persönlich im Bürgerbüro
❌ Nicht telefonisch
⏳ Persönlich beantragen können Sie bis:
📅 Freitag, 6. März 2026
⏰ 15 Uhr
⚠️ Besondere Fristen
In besonderen Fällen gelten andere Zeiten:
📮 Post geht verloren
➡️ Antrag bis
📅 Samstag, 7. März 2026
⏰ 12 Uhr
🤒 Plötzliche Krankheit
➡️ Antrag bis
📅 Sonntag, 8. März 2026
⏰ 15 Uhr
📦 Diese Unterlagen bekommen Sie
Sie bekommen:
🗳️ einen Stimmzettel für jede Wahl
(Stadtrat · Kreistag · Bürgermeister)
📩 einen Umschlag für alle Stimmzettel
📮 einen hellroten Wahlbrief-Umschlag
📄 ein Merkblatt mit Erklärungen
⏰ Sehr wichtig
❗ Der Wahlbrief muss rechtzeitig ankommen.
📅 Sonntag, 8. März 2026
⏰ bis 18 Uhr
📍 beim Wahlamt
❌ Kommt der Brief zu spät an,
❌ zählt Ihre Stimme nicht.
Auf der offiziellen Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration finden Sie über den Link „Kommunalwahl 2026“ Antworten auf die häufigsten Fragen zur Wahl.
Sollten Sie Fragen haben, die die Kommunalwahl in Senden betreffen, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Senden unter
📧 wahlen(@)stadt-senden.de.
Gerne steht Ihnen auch das Bürgerbüro der Stadt Senden unter
📧 ewo(@)stadt-senden.de
für weitere Auskünfte zur Verfügung.

