Heiraten in Senden
Sie planen eine Eheschließung in Senden? Im Folgenden finden Sie alle notwendigen Informationen bezüglich einer Eheschließung in unserem Standesamt.
Anmeldung
Die Eheschließung muss Ihrerseits vorab bei dem Standesamt Ihres Wohnortes angemeldet werden. Sofern Sie mehrere oder unterschiedliche Wohnsitze haben, haben Sie die Wahl, bei welchem Standesamt Sie die Anmeldung zur Eheschließung vornehmen möchten.
Voraussetzungen und Unterlagen:
Bei der Anmeldung zur Eheschließung müssen Sie uns je nach persönlichen Voraussetzungen verschiedene Urkunden und Dokumente vorlegen. Die zu besorgenden Dokumente müssen aktuell sein und dürfen bei Vorlage nicht älter als 6 Monate sein.
Mit den Unterlagen wird unsererseits geprüft, dass kein Eheverbot (z.B. durch Verwandtschaftsverhältnis oder bereits bestehender Ehe) vorliegt.
Welche Unterlagen im Einzelfall von Ihnen zu besorgen sind, erfragen Sie bitte ausschließlich schriftlich per E-Mail an standesamt(@)stadt-senden.de
Bei der Anmeldung müssen grundsätzlich beide Verlobte persönlich bei uns vorsprechen. Aus wichtigen Gründen wie z.B. eine längerfristige Krankheit oder einen Auslandsaufenthalt kann die Eheanmeldung auch nur durch einen der beiden Verlobten vorgenommen werden. Hierfür benötigen wir eine Vollmacht in besonderer Form. Diese erhalten Sie auf Anfrage von uns zugeschickt.
Die Anmeldung zur Eheschließung ist 6 Monate gültig. Daher kann frühestmöglich 6 Monate vor der geplanten standesamtlichen Trauung die Eheschließung angemeldet werden.
Trauungstermin
Eheschließungen finden bei uns im Rathaus im Trauzimmer während der Öffnungszeiten statt. In unserem Trauzimmer finden maximal 60 Personen Platz (ohne Brautpaar und Trauzeugen).
Zudem haben Sie auch die Möglichkeit außerhalb der Öffnungszeiten am Samstag standesamtlich zu heiraten. Eheschließungen am Samstag finden um 10:00 Uhr und um 11:00 Uhr statt.
Trauungstermine an Samstagen
Samstagstrauungen 2026:
- 09.05.2026
- 13.06.2026
- 04.07.2026
- 01.08.2026
- 05.09.2026
- 10.10.2026
- 07.11.2026
- 05.12.2026
Terminreservierung
Eine Reservierung ist bis zu einem Jahr vorher unter Vorbehalt möglich. Eine verbindliche Terminbestätigung erhalten Sie bei der Anmeldung zur Eheschließung bzw. bei einer vorherigen Absprache (wenn Eheanmeldung nicht bei uns erfolgt).
Gebühren
Am Tag der Eheanmeldung werden entsprechende Gebühren nach dem Kostengesetz fällig. Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über die anfallenden Gebühren.
Je nach Einzelfall können zusätzliche Kosten anfallen.
Leistung: | Kosten: |
Prüfung der Ehevoraussetzungen | 55 € |
Zuschlag bei Beachtung ausländischen Rechts | je 30 € |
Anerkennung einer ausländischen Scheidung | 40 € |
Zusendung einer Eheanmeldung (wohnhaft außerhalb von Senden | 40 € |
Zuschlag Samstagstrauung | 100 € |
Urkunden | je 12 € |
Stammbuch | je nach Modell |
Urkundenmappe DIN A4 | 7 € |
Urkundenmappe DIN A5 | 5 € |
Bereitstellung Kühlschrank (Sektempfang) | 10 € |
Bereitstellung Sektgläser bis 20 Gläser bzw. ab 21 Gläser | 25 oder 50 € |
Die Gebühren sind am Tag der Eheanmeldung bei uns im Standesamt bar oder mit der Karte zu zahlen.
Nachfeier/Sektempfang:
Im Anschluss an die standesamtliche Trauung bieten wir Ihnen gerne die Möglichkeit im Foyer des Trauraumes auf Ihren großen Tag mit Ihren Gästen anzustoßen. Im Foyer stehen jederzeit 5 Stehtische (inklusive Hussen) bereit.
Sofern Sie einen Sektempfang wünschen, würden wir Ihnen einen kleinen Kühlschrank sowie Sektgläser auf Serviertabletts zur Verfügung stellen. Gerne können Sie nach vorheriger Absprache mit uns die Getränke bereits am Vortag in den Kühlschrank lagern.



