Stadtbote_2022_KW27

Stadtbote Senden 4 Mittwoch, 6. Juli 2022 § 9 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 01. September 2022 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die 9. Gebührenordnung für die Städtische Musikschule Senden (gültig ab 01.09.2018) außer Kraft. Senden, den 01.06.2022 Claudia Schäfer-Rudolf Erste Bürgermeisterin Ab 1. September tritt die neue Gebührensatzung und das neue Gebührenverzeichnis in Kraft. Alle Einwohner im Stadtgebiet Senden erhalten auf die Gebühren eine Ermäßigung von 5 %. Öffentliche Sitzung des Werkausschusses am Dienstag, 12. Juli 2022 um 19:00 Uhr Am Dienstag, 12. Juli 2022 findet um 19:00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Werkausschusses im Sitzungssaal des Rathauses mit folgender Tagesordnung statt: Nr. Gegenstand 1. Kanalinspektion Aufheim einschließlich Erstellung eines Sanierungskonzeptes hier: Auftragsvergabe Kanalinspektion Zustandserfassung 2. Betreibung Wertstoffhof mit Grüngutbehandlungsanlage hier: Konzept für den Betrieb 2023/24 3. Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet Senden hier: Erstellung eines Generalentwässerungsplanes für die Schmutzwasserbeseitigung (SW-GEP) 4. Vorlage des Jahresabschlusses 2019 vom Städtischen Entsorgungsbetrieb Senden 5. Containerstandplätze im Stadtgebiet hier: Erweiterungen, Veränderungen, Planungen Senden, den 01.07.2022 STADT SENDEN Claudia Schäfer-Rudolf Erste Bürgermeisterin Sommerzeit – Reisezeit! Sommerzeit – Reisezeit! Ist Ihr Personalausweis bzw. Reisepass noch gültig? Die Ausstellung eines neuen Personalausweises bzw. Reisepasses kann derzeit ca. 3 bis 6 Wochen dauern. In den Wochen der Sommerzeit müssen Sie aufgrund des großen Andrangs mit Verzögerungen rechnen. Eine Verlängerung der alten Dokumente ist leider nicht mehr möglich. Denken Sie bitte daran, dass auch Kinder – egal welchen Alters – beim Grenzübertritt ein gültiges Ausweisdokument benötigen. Auch diese sollten früh genug beantragt bzw. verlängert werden. Bitte beantragen Sie Ihren neuen Ausweis rechtzeitig. Zur Neuausstellung eines Personalausweises bzw. Reisepasses benötigen wir ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm), Ihren bisherigen Ausweis/Pass und ggf. eine Geburts- bzw. Heiratsurkunde. Für weitere Fragen steht Ihnen das Bürgerbüro, gerne telefonisch (Tel. 07307/945-1463,-1464), zur Verfügung. Gleichzeitig möchten wir Sie über die Pass- und Ausweispflicht informieren. Jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetzes ist entsprechend dem Gesetz über Personalausweise verpflichtet, ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen gültigen Personalausweis oder Pass zu besitzen. Einen Verstoß gegen diese Pflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Auch Bürgerinnen und Bürger die nicht verreisen wollen, bitten wir daher, das Ablaufdatum Ihres Personalausweises bzw. Passes zu überprüfen. Wissenswertes rund um Personalausweis- und Passangelegenheiten finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.stadt-senden.de. STADT SENDEN Bürgerbüro und Passwesen Senden, den 29.06.2022 Städtischer Seniorentreff SENIORENTREFF der Stadt Senden Illerwehrstraße 7, Tel. 07307/945-2190 Bürozeiten: Mo – Do 13.30 – 17.00 Uhr | Do + Fr 9.00 – 12.00 Uhr • außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung Programm von Mi 06.07. – Di 12.07.2022 • kurzfristige Änderungen vorbehalten - Mittwoch, 06.07.2022 13.00 – 17.00 Uhr CAFETERIA geöffnet 09.00 Nordic Walking, schnelle Gruppe (Schotter-Parkplatz Eislaufanlage) Städtische Musikschule Senden Gebührenverzeichnis Anlage zur Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Senden vom 01.09.2022 Unterrichtsgebühren: Unterrichtsart Dauer (Min.) Erwachsene Kinder, Jugendliche € jährl. € monatl. € jährl. € monatl. Musikalische Früherziehung 45 -- -- 336,00 28,00 Musikalische Grundausbildung 45 -- -- 432,00 36,00 Sonderkurse 45 276,00 23,00 240,00 20,00 Einzelunterricht 30 45 960,00 1476,00 80,00 123,00 828,00 1236,00 69,00 103,00 Gruppenunterricht 2 Schüler 45 756,00 63,00 648,00 54,00 Gruppenunterricht 3 Schüler 45 720,00 60,00 612,00 51,00 Ballett 60 90 660,00 912,00 55,00 76,00 600,00 816,00 50,00 68,00 Sondergebühren: Art Erwachsene Kinder, Jugendliche € € Anmeldegebühr (einmalig) 25,00 20,00 (Baby-) Musikgarten (für 5 Monate) -- 115,00 12er Karte Einzelunterricht (45 Min.) jährl. 600,00 540,00 9er Karte Ballett (60 Min.) jährl. 450,00 405,00 Musik für Grundschüler (15 Min.) mtl. -- 35,00 Instrumentenleihgebühr: Zeitwert Gebühr monatlich Gebühr jährlich € € 0 – 100 € 6,00 72,00 101 – 350 € 9,00 108,00 351 – 500 € 13,00 156,00 501 – 2.000 € 20,00 240,00 Über 2.000 € 30,00 360,00 Stand Mai 2022

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