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Stadtbote Senden Mittwoch, 6. Juli 2022 13 - - - - - - r - n t - - - - - - - e - schaftsplanung“ im Landratsamt Neu-Ulm. Diese dienten nicht nur Igeln, sondern auch anderen Tieren als Tränke in der heißen Jahreszeit. „Hier reicht schon ein Blumentopf-Untersetzer, der mit Wasser gefüllt und mit einem Stein beschwert wird“, so die Biologin. Zudem verschaffen wilde Ecken in Gärten den Igeln einen sicheren Unterschlupf. Laub, Totholz oder Steinhaufen können hier schon gute Dienste leisten und ermöglichen jedem Gartenbesitzer, den eigenen Garten mit wenig Aufwand zum Wohl der Tiere zu gestalten. Weitere Informationen gibt es im Internet auf den Seiten des BUND oder NABU: https://www.bund-naturschutz.de/oekologisch-leben/naturgarten/ maehroboter oder https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/balkon-und-garten/pflege/28166.html. Jetzt anmelden zum Jugendaustausch mit Prad Kommuale Jugendarbeit des Landkreises Neu-Ulm organisiert Sommerfreizeit in der Partnergemeinde Prad in Südtirol. Vom 08. bis 12. August 2022 veranstaltet die Kommunale Jugendarbeit des Landkreises Neu-Ulm eine Sommerfreizeit für Jugendliche in Prad. Prad ist die Partnergemeinde des Landkreises Neu-Ulm in Südtirol am Stilfser Joch. Für die Freizeit gibt es noch freie Plätze für Kinder und Jugendliche im Alter von 11 bis 14 Jahren. Die Jugendlichen erwartet ein abwechslungsreiches Programm mit Ausflügen in die Berge, ins Freibad und zum Erlebnisberg Watles. Auch ein Besuch des „Aquaprad“ mit verschiedenen Aquarien steht auf dem Programm. Der Teilnahmepreis beträgt 100 Euro pro Kind. Darin inbegriffen sind die Busfahrt sowie Unterkunft mit Verpflegung im Sportzentrum Prad, Betreuung und Versicherung. Anmeldungen sind noch bis zum 10. Juli 2022 möglich. Anmeldung bitte per E-Mail an maria.groetzschel@ lra.neu-ulm.de. Alle weiteren Informationen und Teilnahmebedingungen sind auf der Webseite des Landkreises unter https://www.landkreis-nu.de/de/Service-Verwaltung/Unsere-Fachbereiche/Jugend-Familie/Kommunale-Jugendpflege zu finden. Rückfragen bitte an Kreisjugendpflegerin Maria Grötzschel E-Mail maria.groetzschel@lra.neu-ulm.de Neuregelung zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 1. Januar 2023 Kostenfreier Online-Vortrag des Bayerischen Landesamtes für Steuern zur Neuregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz Die Umsatzbesteuerung bei der öffentlichen Hand wurde in § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) neu geregelt und ist spätestens ab dem 1. Januar 2023 verpflichtend auf alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts anzuwenden. Aus diesem Anlass bietet das Bayerische Landesamt für Steuern inhaltsgleich zu 2021 einen weiteren kostenfreien Online-Vortrag zu den Grundzügen der Umsatzbesteuerung bei öffentlich-rechtlichen Rechtsträgern via öffentlichem Live-Stream an. Bei Interesse haben Sie die Möglichkeit den Vortrag wahlweise am 27. Juli 2022 um 15:00 Uhr oder am 21. September 2022 um 15:00 Uhr zu besuchen. Bitte beachten Sie, dass für eine Teilnahme eine Registrierung bis zwei Tage vor dem jeweiligen Sendetermin unter https://www. Steuer.Bayern.de/USt2b erforderlich ist. Der Vortrag richtet sich vor allem an diejenigen, die sich aufgrund der Neuregelung erstmals mit der Umsatzbesteuerung kleiner juristischer Personen des öffentlichen Rechts befassen müssen und keine Gelegenheit hatten, am Vortrag in 2021 teilzunehmen. Dies betrifft beispielsweise öffentlich-rechtliche Genossenschaften (wie z. B. Jagdgenossenschaften), öffentlich-rechtliche Stiftungen, Pfarrgemeinden oder auch kleine Gemeinden, ohne dass es sich hierbei um eine abschließende Aufzählung handelt. Ziel des ca. einstündigen Vortrags ist es, einen ersten Überblick zur neuen Rechtslage zu vermitteln, die spätestens ab dem 1. Januar 2023 gilt. Hierzu werden im Vortrag zunächst die Grundzüge des neuen § 2b UStG erläutert und Vergleiche zur bisherigen Rechtslage gezogen. Anschließend werden die Grundlagen weiterer in diesem Zusammenhang relevanter Vorschriften, (wie etwa die Kleinunternehmerregelung, der Vorsteuerabzug oder Leistungsbezüge aus dem Ausland) kurz vorgestellt. Das Bayerische Landesamt für Steuern freut sich auf Ihren Besuch! Termine für Mobile Sonderimpfaktionen im Juli Auch im Juli finden regelmäßige mobile Impfaktionen in den verschiedenen Kommunen des Landkreises Neu-Ulm statt. Die Impfungen erfolgen im Impfbus von Huber Health Care, dem Betreiber unseres Impfzentrums. Mit den mobilen Impfaktionen erhalten die Bürgerinnen und Bürger vor Ort ein niederschwelliges Impfangebot. Anmeldungen sind nicht erforderlich. Impfungen werden ab 5 Jahre vorgenommen. Bitte zum Impftermin Impfausweis (falls vorhanden), Krankenversichertenkarte und Personalausweis mitbringen. Termine für mobile Impfaktionen Neu-Ulm (Pfuhl), Seehalle, Holzstraße 39, 89233 NeuUlm 26. Juli jeweils von 14:00 – 18:00 Uhr Senden, Möbel Inhofer, Ulmer Straße 50, 89250 Senden 5. Juli von 14:00 – 18:00 Uhr Illertissen, V-Markt, Saumweg 19, 89257 Illertissen 12. Juli jeweils von 14:00 – 18:00 Uhr Altenstadt, Aldi, Marktplatz 1, 89281 Altenstadt 19. Juli jeweils von 14:00 – 18:00 Uhr Nersingen, Rathaus, Rathausplatz 1, 89278 Nersingen 28. Juli jeweils von 14:00 – 18:00 Uhr Vöhringen, Hettstedter Platz 1, 89269 Vöhringen 07. Juli von 14:00 – 18:00 Uhr Roggenburg, Kloster, Klosterstraße 5, 89298 Roggenburg 14. Juli, 14:00 – 18:00 Uhr Oberroth, Feuerwehrhaus, Hauptstraße 39, 89294 Oberroth 21. Juli jeweils von 14:00 – 18:00 Uhr Aufgrund der niedrigen Nachfrage nach Impfterminen hat der Landkreis Neu-Ulm Anfang Juni die Öffnungszeiten für die Impfstelle in Neu-Ulm Anfang angepasst. Die Impfstelle in der Augsburger Straße 23-25 ist nur noch alle drei Wochen geöffnet. Durch den drei-Wochen-Rhythmus wird sichergestellt, dass die Folgetermine für Impfungen im vorgesehenen zeitlichen Abstand erfolgen können. Damit ergeben sich für die Impfstelle in Neu-Ulm folgende Öffnungszeiten: 10.07., 31.07. und 21.08.2022. Geöffnet ist jeweils von 10:00 bis 15:00 Uhr, Impfungen sind ab 5 Jahre möglich. Die Öffnungszeiten für das Impfzentrum in Weißenhorn bleiben bis auf Weiteres wie folgt bestehen: Montag, Mittwoch und Freitag jeweils von 13:00 bis 18:00 Uhr. Kinderimpfungen (5 bis einschließlich 11 Jahre) sind immer mittwochs während der regulären Öffnungszeiten möglich. Weitere Infos zum Thema Impfen unter https://www. landkreis-nu.de/corona/Impfen www.misereor.de/geschenke Ein Geschenk von Herzen: 20 Euro ermöglichen einer Familie in Afrika die Aufzucht von Hühnern. VERSCHENKEN SIE EINE SPENDE!

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