Stadtbote_2022_KW31

Stadtbote Senden 4 Mittwoch, 3. August 2022 Bebauungsplan „Ortskern Innenstadt – 3. Änderung“ Hier: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat der Stadt Senden hat in der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 26.07.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Ortskern Innenstadt – 3. Änderung“ beschlossen sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Lageplan vom 26.07.2022 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist Bestandteil des Beschlusses. Die Stadt Senden plant die Neuentwicklung des zentralen Bereichs am Marktplatz, der Sparkasse und am Bürgerhaus. Ein städtebauliches Konzept liegt vor und wurde bereits am 15.02.2022 vom Stadtrat einstimmig beschlossen. Der bestehende Bebauungsplan wird geändert, da sich die Ergebnisse der städtebaulichen Feinuntersuchung „Lebendige Mitte“ auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans „Ortskern Innenstadt – 1. Änderung“ nicht umsetzen lassen. Die geplanten Bebauungsstrukturen und Baukörper lassen sich nicht in die festgesetzten Baufelder einpassen. Die Art der baulichen Nutzung als MK Kerngebiet wird beibehalten. Die Grünordnungsplanung wird im Bebauungsplan integriert. Der Geltungsbereich mit einer Größe von 2,4 ha liegt in der Ortsmitte Sendens im Stadtzentrum und befindet sich inmitten des 2018 festgesetzten Sanierungsgebietes „Innenstadt“. Die Stadt Senden verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplans das Ziel, die Schaffung zusätzlicher innerstädtischer Kultur, Gewerbe- und Wohnflächen innerhalb von Baukörpern, die anhand ihrer Anordnung und Höhe städtebauliche Raumkanten sowohl gegenüber dem Straßenraum der Hauptstraße bilden als auch den Platz vor dem Bürgeraus definieren. Es soll eine belebte öffentlich zugängliche Platz- und Erholungsfläche mit hoher Aufenthaltsqualität geschafft werden. Für dieses Gebiet soll ein qualifizierter Bebauungsplan mit Örtlichen Bauvorschriften aufgestellt werden, um durch bauplanungs- und bauordnungsrechtliche sowie gestalterische Festsetzung die zukünftige bauliche und sonstige Nutzung zu regeln und die städtebauliche Ordnung zu gewährleisten. Die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sind der Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplans zu entnehmen. Der oben genannte Entwurf wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 13 BauGB durchgeführt. Dies bedeutet, dass auf die Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, auf den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor, da es sich um eine Planung mit einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 m2 handelt. Es soll jedoch eine freiwillige frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung stattfinden, aufgrund der Relevanz des Projektes für die Stadt Senden und ihrer Bürger. Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Ortskern Innenstadt – 3. Änderung“ vom 07.07.2022 liegt zusammen § 1 Gegenstand der Satzung Die am 22.07.2020 in Kraft getretene Veränderungssperre für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes "In der Lache und Am Landgraben" wird um ein Jahr verlängert. § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Hinweise Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Das Plangebiet ergibt sich aus beigefügtem Kartenausschnitt. Senden, den 03.08.2022 STADT SENDEN Claudia Schäfer-Rudolf Erste Bürgermeisterin Mehr Sicherheit für alle. Dank „Tempo 30“

RkJQdWJsaXNoZXIy MTM4NDYxNw==