Die Gewerbesteuer ist eine auf den Ertrag eines Gewerbebetriebes bezogene Gemeindesteuer, die die zweitwichtigste Einnahmequelle der Stadt ist und damit ein wesentliches Fundament des kommunalen Finanzsystems darstellt. Gewerbesteuerpflichtig ist die Unternehmerin oder der Unternehmer eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes.
Gewerbesteuermessbetrag:
Das Finanzamt ermittelt anhand Ihrer Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest. Der Gewerbesteuermessbetrag wird der Gemeinde in Form des Gewerbesteuermessbescheides mitgeteilt.
Festsetzung:
Die in vierteljährlichen Vorauszahlungsraten (15.02./15.05./15.08./ 15.11.) fällige Gewerbesteuer wird durch einen Gewerbesteuerbescheid festgesetzt und errechnet sich wie folgt:
Gewerbesteuermessbetrag X Gewerbesteuerhebesatz |
Der
Hebesatz wird vom Stadtrat
jährlich festgelegt.