Für die Entwässerunganlage (Abwasser) |
|
3,07 Euro/m² Grundstücksfläche 7,87 Euro/m² Geschossfläche |
Für die Wasserversorgungsanlage |
|
0,51 Euro/m² Grundstücksfläche (zuzüglich 7 % MwSt.) 1,53 Euro/m² Geschossfläche(zuzüglich 7 % MwSt.) |
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen vor, dass Grundstückseigentümer, die die Möglichkeit haben, ihr Grundstück an eine öffentliche Entwässerungseinrichtung anzuschließen, in der Regel (einmalige) Herstellungsbeiträge leisten müssen. Sie beteiligen sich damit nach dem Solidarprinzip (jeder Eigentümer im Einrichtungsgebiet wird herangezogen) an der Finanzierung dieser Einrichtung. (Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern)