Für das Jahr 2021 können ortsansässige Vereine Zuschüsse nach den bestehenden Zuschussrichtlinien beantragen. Ausgenommen von den Vereinszuschüssen sind politische Parteien und Wählervereinigungen, gewerkschaftliche und berufspolitische Zusammenschlüsse, Mieter- und Hausbesitzervereine, Vereine die auf wirtschaftlichen Erfolg ausgerichtet sind, Fördervereine, soziale und karitative Vereine und Vereine der Erwachsenenbildung.
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