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Städtisches Wasserwerk Senden
Illerstraße 61
89250 Senden


Informationen erhalten Sie unter:
Telefon (07307) 945-270
Telefax /07307) 945-279

Notruf (0171) 6207548

settele.dieter@stadt-senden.de

maier.klaus@stadt-senden.de

     
         
         
 

Beschaffenheit des Trinkwassers
(Wasserprobe
26.08.2009)

Parameter

Messwert
Grenzwert
ph-Wert bei 9,9° C
7,29
>6,5 und <9,5
Calcium
119 mg/l
-
Magnesium
27,9 mg/l
-
Natrium
21,3 mg/l
200 mg/l
Kalium
5,3 mg/l
-
Chlorid
51,3 mg/l
250 mg/l
Sulfat
45,3 mg/l
240 mg/l
Nitrat
23,3 mg/l
50 mg/l
Gesamthärte
23,18° dh bzw. 4,1 mmol
-


Entspricht dem Härtebereich: hart

Weitere aktuelle Ergebnisse der Trinkwasserqualität erfahren Sie unter:
Telefon (07307) 945-163

e-mail: aubele.norbert@stadt-senden.de
     
         
         
 
Wasserschutzgebiet

Schutzgebiete sichern unser Trinkwasser

Ein spezielles gesetzliches Instrument zur Sicherung von Grundwassernutzungen für die öffentliche Wasserversorgung ist das Wasserschutzgebiet.
Nur dort, wo dieser Schutz gewährleistet ist – und natürlich ausrei-hend Grundwasser vorhanden ist – kann Trinkwasser für den Menschen gewonnen werden.
An ein Wasserschutzgebiet werden über den allgemeinen flächendeckenden Schutz hinaus weitere Anforderungen gestellt. Um die Wassererfassung herum werden deshalb drei Zonen ausgewiesen.

Die Schutzzonen heißen:

Fassungsbereich (Zone 1)
Er schützt die Wassergewinnungsanlage und ihre unmittelbare Umgebung vor jeglicher Verunreinigung.
Deshalb sind alle Nutzungen und Bodeneingriffe verboten. Im Fassungsbereich mit einer Fläche von 1,4 ha liegen die Brunnen 1 mit einer Tiefe von 12 m sowie die Brunnen II und III mit einer Tiefe von je 16 m.
Den drei in Betrieb befindlichen Bohrbrunnen dürfen aufgrund wasserrechtlicher Genehmigung bis zum Jahr 2015 insgesamt maximal 160 l/s und bis 1.950.000 m3 im Jahr entnommen werden.

Engere Schutzzone (Zone II)
Sie soll die Wassergewinnung vor allem vor bakteriologischen und direkten chemischen Belastungen schützen. Hier ist besonders wichtig, die gewachsenen Bodenschichten und schützenden Deckschichten im Untergrund zu erhalten und bestimmte Risikofaktoren wie z. B. Gebäude, Straßen oder Abwasserleitungen fernzuhalten. Die engere Schutzzone wird auf 50 Tage Aufenthalt (Fließzeit) des Grundwassers im Untergrund bemessen.

Weitere Schutzzone (Zone III)
Sie bietet Schutz im großräumigen Umfeld der Wassergewinnungsanlage vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder schwer abbaubaren, chemischen und radioaktiven Verureinigungen. Dazu zählen heute auch die Belastungen aus der landwirtschaftlichen Düngung und Pflanzenbehandlung mit chemischen Mitteln.
Bei großen Schutzgebieten ist es sinnvoll, die Zone III in Abhängigkeit von den geologischen und hydrogeologischen Gegebenheiten zu untergliedern in Schutzzone III A und III B. Die Fleißzeit des Grundwassers vom Eintreffen in die Zone III A bis zum Erreichen der Fassungsanlage beträgt knapp 2 Jahre. Die Verweilzeit des Grundwassers in die Schutzzone III B liegt bei einem weiteren Jahr.
 

 
         
 

Erweiterung der Wasserspeicherung
Am 16 Juni 2009 wurde der neue Hochbehälter in Witzighausen in Betrieb genommen. Das Speichervolumen der beiden Wasserkammern im Hochbehälter beträgt insgesamt 3.500 m³. Damit steht der Stadt Senden ein Tagesbedarf an Trinkwasser als Vorrat für die Überbrückung einer Versorgungsstörung zur Verfügung. Gleichzeitig wurde mit dem Bau des Hochbehälters die Feuerlöschwasserreserve im ganzen Stadtgebiet sichergestellt. Für die Finanzierung der Baukosten wurden in den Wirtschaftsplänen 2004 bis 2008 rd. 2,2 Mio. EUR an Mitteln veranschlagt.

Technische Daten zum Hochbehälter

Volumen je Wasserkammer
1.750. m³
Wasserkammerhöhe
7,20 m
Durchmesser Wasserkammer
21,00 m
Max. Bauwerkshöhe
11,10 m
Max. Längenausdehnung
50,60 m
Max. Breitenausdehnung
22,60 m
Gesamtbetonmenge
1.630 m³

   
         
 
Wassergewinnung und -abgabe

Die Wassergewinnung der Stadt Senden entwickelte sich wie folgt:

Ent-wicklung

Wasser-gewinnung Wasserabgabe

Netzverluste
2004 1.381.173 m3 1.135.086 m3 17,31 %
2005 1.349.904 m3 1.118.886 m3 16,60 %
2006 1.459.082 m3 1.074.127 m3 25,87 %
2007 1.423.586 m3 1.062.877 m3 24,82 %
2008 1.407.025 m3 1.064.072 m3 23,85 %

Die Wassergebühren betragen seit 01.01.2009 - 1,15 Euro/m³.