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  Ermäßigung der Mittagessen in Ganztageseinrichtungen      
 

Der Schul- und Kulturausschuss hat am 23. Juni 2009 beschlossen, für Schülerinnen und Schüler aus finanziell bedürftigen Familien, die Sendener Ganztageseinrichtungen (Ganztagesschulen, Nachmittagsbetreuungen, Kindergärten, Krippen, Horte) benutzen, das Mittagessen auf Antrag auf 1,00 € pro Essen ab September 2009 zu reduzieren.

Als bedürftig anzusehen sind Schüler und Schülerinnen, die selbst bzw. deren Erziehungsberechtigte entweder

- Bezieher von SGB II-Leistungen (Hartz IV) oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (Sozialhilfe) oder
- Bezieher von Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz oder Wohngeld oder
- in einem vergleichbaren finanziellen Engpass sind.

Voraussetzung ist weiterhin, dass Ihr Kind an mindestens 3 Tagen pro Woche die Mittagsverpflegung in Anspruch nimmt.

Sollte Ihre Familie eine dieser Voraussetzungen erfüllen, füllen Sie bitte den beiliegenden Antrag aus und geben Sie diesen zusammen mit den entsprechenden Nachweisen bei Ihrem Kindergarten, der Schule oder bei den Betreuungskräften der Nachmittagsbetreuung ab.

     
         
  Antrag auf Reduzierung des Essensgeldes (PDF)